Erklärung zur Barrierefreiheit


Erklärung zur Barrierefreiheit für die Moodle-Lernplattform von studiumdigitale

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Johann Wolfgang Goethe-Universität ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich dieser Barrierefreiheitserklärung

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Lernplattform Moodle, nicht auf die dort eingestellten Inhalte. Eingestellte Inhalte müssen von den Personen selbst, die die Inhalte (z.B. Dokumente oder Kurse) im Lernmanagementsystem bereitstellen, barrierefrei erstellt und eingepflegt werden.

Stand der Barrierefreiheit

(gemäß Erklärung von https://docs.moodle.org/401/de/Barrierefreiheit, Stand 29.09.2023)

Die Moodle-Plattform ist ein komplexes System mit vielen Teilen. Sein Code entwickelt sich ständig weiter. Module können aktiviert und deaktiviert werden. Die Benutzeroberfläche kann mithilfe von Themen und Tausenden von Einstellungen stark angepasst werden. Tatsächliche Inhalte können von jedem Lehrer oder Schüler erstellt werden. Daher kann nicht mit 100%iger Sicherheit gesagt werden, ob Moodle oder eine auf Moodle basierende Website absolut zugänglich ist oder nicht. Barrierefreiheit ist kein Zustand, sondern ein Prozess der kontinuierlichen Verbesserung als Reaktion auf unsere Benutzer und das breitere technische Umfeld.

WCAG 2.1

Bei der Entscheidung, wie Moodle seinen Inhalt für eine optimale Barrierefreiheit im Internet präsentieren soll, werden die WCAG 2.1-Richtlinien befolgt.

ATAG 2.0

Da Moodle ein Ort zum Erstellen von Inhalten (sowie zum Konsumieren von Inhalten) ist, verweisen wir auch auf die ATAG 2.0-Richtlinien. In Moodle 2.7 wurde ein neuer Editor Atto hinzugefügt, der nicht nur dazu beiträgt, die Verwendung des Editors durch alle Benutzer zu verbessern, sondern auch die Zugänglichkeit der damit erstellten Inhalte zu verbessern.

ARIA 1.1

Da viele Teile der Moodle-Benutzeroberfläche dynamisch und interaktiv sind, befolgen wir die ARIA-Empfehlungen, um unterstützende Technologien wie Bildschirmleser zu informieren.

Section 508 (US)

Da Moodle von US-Regierungsbehörden verwendet wird, kann die Änderung von US Section 508 für Moodle relevant sein.

Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit

Da Moodle von Regierungsbehörden und Universitäten in der Europäischen Union verwendet wird, ist auch das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit relevant.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an der Lernplattform Moodle auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, wenden Sie sich bitte an:

studiumdigitale - Zentrale eLearning-Einrichtung
Eschersheimer Landstr. 155 | 60323 Frankfurt am Main
E-Mail: moodle-support@studiumdigitale.uni-frankfurt.de

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel selbst oder über den Entwickler der Plattform zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Schwerbehindertenbeauftragte für Studierende, Inklusionsbeauftragte:

Frau Petra Buchberger

Johann Wolfgang Goethe-Universität | Personal
Theodor-W.-Adorno-Platz 6 | Gebäude PEG, 1. OG, Raum 1.G055 | 60323 Frankfurt
E-Mail: buchberger@rz.uni-frankfurt.de
Tel: +49 (0)69 798-18282 | Home: http://www.inklusion.uni.frankfurt.de

Durchsetzungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit in der Lernplattform Moodle unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

Ansprechpersonen für das Durchsetzungsverfahren:

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de