B. Beschreibung des Seminars

Das Seminar baut inhaltlich stark auf die Vorlesung im vergangen Wintersemester 2021/22, in der wir die Entstehung der islamischen Jurisprudence (fiqh) und Rechtstheorie (uṣūl al-fiqh) bis zur Kodifikation des islamischen Rechts im 19. Jahrhundert ausführlich dargestellt haben.  Darauf aufbauend werden wir uns systematisch mit den Darstellungen einer islamischen rechtlichen Tradition befassen. Wir gehen systematisch die inhaltlichen Komponenten der islamischen Jurisprudenz (fiqh) und Rechtstheorie heran, in dem wir uns eine Theorie der Rechtsquellen und Methoden nähre anschauen. Zur Übung werden klassischen Texten der rechtlichen Begrifflichkeit wie “fiqh und „“uṣūl al-fiqh”, aḥkām” und maṣādir at-tašrīʿ” gelesen und die normativen Argumente analysiert.