Voraussetzung für die Teilnahme ist das Bestehen von BA ISt 1 1 und 1 2 sowie BA ISt 2 und BA ISt 3

A. Beschreibung der Vorlesung

Die Vorlesung zur Geschichte der islamischen Jurisprudenz bietet den Studierenden einen tiefen Einblick in die Entwicklung dieser theologischen Wissenschaft. In dieser Lehrveranstaltung werden verschiedene Themen behandelt, darunter die Entstehung der islamischen Jurisprudenz als eigenständige Disziplin, die Erkenntnistheorie der muslimischen Rechtsgelehrten aus sunnitischer und schiitischer Perspektive sowie die praktische Anwendung des islamischen Normensystems in der Vormoderne.

Die Herangehensweise der Vorlesung basiert auf einer historischen Darstellung der Entwicklung der islamischen Normenlehre. Hierbei werden wichtige Aspekte wie Gelehrsamkeit, Rechtschulen und Institutionen beleuchtet. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Einordnung der islamischen Normenlehre in den jeweiligen historischen Kontext der islamischen Geschichte, um ein besseres Verständnis der Entwicklungen und Veränderungen im Laufe der Zeit zu erlangen. Des Weiteren wird eine systematische Analyse der Zwecke der Normenlehre durchgeführt. Dies ermöglicht den Studierenden, die tieferen Beweggründe und Absichten hinter den rechtlichen Bestimmungen im Islam zu erfassen.

Die Vorlesung zur Geschichte der islamischen Jurisprudenz bietet den Studierenden somit die Möglichkeit, die Entwicklung und Bedeutung dieser wichtigen Disziplin im islamischen Recht zu verstehen. Durch einen umfassenden Blick auf historische Zusammenhänge und eine kritische Analyse der Normenlehre werden die Studierenden dazu angeregt, ein breites Wissen über die islamische Jurisprudenz zu erlangen und ihre Bedeutung im Kontext der islamischen Geschichte zu schätzen.

B. Lehrziele 

  1. Die Studierenden sollen ein Verständnis für die Entstehung und Entwicklung der islamischen Jurisprudenz als eigenständige wissenschaftliche Disziplin entwickeln.
  2. Die Studierenden sollen mit den unterschiedlichen Erkenntnistheorien der muslimischen Rechtsgelehrten vertraut gemacht werden und die Unterschiede zwischen sunnitischer und schiitischer Perspektive verstehen.
  3. Die Studierenden sollen die praktische Anwendung des islamischen Normensystems in der Vormoderne kennenlernen und die verschiedenen Ansätze zur Rechtsprechung innerhalb der islamischen Geschichte verstehen.
  4. Die Studierenden sollen in der Lage sein, die historische Entwicklung der islamischen Normenlehre in den Kontext der jeweiligen Zeit und Gesellschaft einzuordnen.
  5. Die Studierenden sollen ein Bewusstsein für die Zwecke und Ziele der Normenlehre im Islam entwickeln und die Bedeutung dieser Ziele für das Verständnis des islamischen Rechtssystems erkennen.
  6. Die Studierenden sollen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen sunnitischen und schiitischen Ansätzen zur Rechtsgelehrsamkeit verstehen und in der Lage sein, sie zu erklären.

C. Voraussetzungen

  • Voraussetzung für die Teilnahme ist das Bestehen von BA ISt 1 1 und 1 2 sowie BA ISt 2 und BA ISt 3