Abschnittsübersicht

    • Einige Lehrpraxen liegen außerhalb des Gültigkeitsbereichs des AStA-Semestertickets. Nach Vorlage der Fahrkarte kann das Institut den Differenzbetrag (2. Klasse, RE) erstatten. Fahrten mit dem Auto können nicht erstattet werden (außer bei Lehrpraxen aus dem Bereich der Landpartie Fulda, der Landpartie Main-Kinzig-Kreis bzw. der Landpartie Darmstadt-Dieburg, siehe Liste der Lehrpraxen).