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Die Vorlesung Einführung in das islamische Recht und seine Rechtstheorie befasst sich wesentlich mit der Geschichte des Rechtssystem und der Theorie der Gesetzgebung in der islamischen Rechtstradition. Diese Vorlesung wird in drei Teilen strukturiert. Im ersten Teil werden grundlegenden Zentralenthemen wie die Entstehung der Rechtsschulen, die Entwicklung der Jurisprudenz (fiqh) und Rechtstheorie (uṣūl al-fiqh) in dem Vordergrund dargestellt.  Im zweiten Teil wird die Theologische wurzeln der Gesetzgebungstheorie historisch und systematisch analysiert und reflektiert. Im dritten Teil wird der Fokus auf die Kodifizierung und die Anwendung des islamischen Rechts in modernen nationalen Staaten.

Selbsteinschreibung (Trainer/in)
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Vorlesung: Normenlehre
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