Diese Vorlesung bietet eine elementare Einführung in das islamische Recht (fiqh), das die historische Entwicklung, die Rechtstheorie (uṣūl al-fiqh) mit Fokus auf die Rechtsquellen und die Normenlehre (furūʿ al-fiqh) in ihren Grundzügen umfasst. Nach einer formalen Einführung mit einem Überblick beginnt die Vorlesung mit der Definition des „islamischen Rechts“ sowie den Begriffserklärungen und -differenzierungen. Anschließend folgt eine Darstellung der Situation auf der Arabischen Halbinsel bis zum Beginn des 7. Jahrhunderts. In den Geschichtsmodulen werden die vor- und frühislamische Zeit sowie die formative Periode des islamischen Rechts behandelt, gefolgt von einer Analyse der klassischen Periode, der Entwicklung der Rechtsschulen und der modernen Entwicklung. Im Rahmen der Rechtstheorie werden die Studierenden mit den primären (Koran, Sunna, Konsens und Analogieschluss) und sekundären Rechtsquellen vertraut gemacht. Weiterführend werden zusätzliche Methoden sowie die Maqāṣid aš-šarīʿa (Zwecke der Scharia) behandelt. Die Normenlehre umfasst eine detaillierte Untersuchung der verschiedenen Rechtsbereiche, angefangen bei den gottesdienstlichen Handlungen (ʿibādāt), dem Vertrags-, Ehe- und Familienrecht, dem Erbrecht bis hin zum Strafrecht. Besonderes Augenmerk liegt auf der Diskussion der Relevanz dieser Themen in der heutigen Zeit und den Herausforderungen, denen sich das islamische Recht gegenübersieht. Die Vorlesung bietet den Studierenden die Möglichkeit, historische, theoretische und praktische Aspekte des islamischen Rechts zu verstehen und seine Bedeutung in verschiedenen gesellschaftlichen Kontexten zu kontextualisieren.

Bahattin Akyol lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein.

Thema: Vorlesung: Geschichte der islamischen Jurisprudenz

Zeit: 21.Okt. 2024 10:00 PM Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien

Beitreten Zoom Meeting

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