- Erforderliche Teilnahme an allen Teilen des
Blockpraktikums: 9 Präsenztage in der Praxis (mit 60 Zeitstunden insgesamt) und
Absolvierung des Nachbereitungsseminars am Institut für Allgemeinmedizin (bis auf Weiteres findet das Nachbereitungsseminar allerdings als Videokonferenz statt; Zugangslink erhalten eingeteilte Studierende per E-Mail)
- Praxisphase: Im nachgewiesenen Krankheitsfall (oder nach
vorheriger Vorlage einer anderen Bescheinigung im Institut) ist während der
Praxisphase ein Fehltag möglich. Dieser muss so schnell wie möglich in der
Praxis und beim Institut gemeldet werden. In jedem Fall (auch leider dem Krankheitsfall!) muss
das Fehlen durch eine Äquivalenzleistung
kompensiert werden. Diese
Äquivalenzleistung besteht aus dem Erstellen von 2 zusätzlichen frei
wählbaren
SOAP-Schemata (s. Dokument "Äquivalenzleistung" im Anschluss an diesen
Text), die im Nachbereitungsseminar (ausschließlich) dem Institut
vorgelegt werden (Lehrpraxis ist hierbei nicht involviert). Hinweise zum
Ausfüllen des SOAP Bogens finden Sie weiter unten
- Nachbereitungsseminar: Die Teilnahme am Nachbereitungsseminar ist
verpflichtend. Bei nachgewiesenen Ausnahmefällen (Attest oder andere
Bescheinigung) ist das Nachbereitungsseminar in Absprache mit dem Institut für
Allgemeinmedizin an einem der darauffolgenden Seminartermine nachzuholen
- Wird die zulässige Fehlzeit überschritten, kann
diese ggf. in Absprache mit dem Institut für Allgemeinmedizin nachgeholt
werden. Bei unentschuldigtem Fehlen gibt es keine Ausnahmeregelung
Abweichende Regelung für das Wintersemester 21/22 aufgrund der Pandemielage:
Sollte bei Studierenden während der Praxiszeit ein Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung bestehen (d.h. nicht ausschließlich Fließschnupfen und/ oder leichter Husten, sondern ein begründeter Verdacht), soll der/ die Studierende sich einer Covid-19-Testung unterziehen und sich in Quarantäne begeben.
Falls das (negative) Testergebnis erst nach 48 Stunden bekannt wird, sind 2 Fehltage in der Praxis möglich. Das Testergebnis ist schriftlich dem Institut für Allgemeinmedizin vorzulegen, bevor die Praxiszeit wieder aufgenommen werden kann.
Bei positivem Testergebnis (wünschen wir einen blanden Verlauf!) erfolgt in Absprache mit dem Institut und nach Praxisverfügbarkeit eine zeitnahe Neueinteilung (ggf. kann dabei eine 1:1 Betreuung nicht umgesetzt werden).
Wenn durch angeordnete Quarantäne die Fehlzeit von 2 Tagen überschritten wird, kann diese in Absprache mit dem Institut für Allgemeinmedizin entweder nachgeholt werden, oder es erfolgt eine zeitnahe Neueinteilung (ggf. kann dabei eine 1:1 Betreuung nicht umgesetzt werden).