Section outline

    • Voraussetzungen für eine Praxisteilnahme
      Welches Wissen und welche Kompetenzen sollten Studierende haben, um das
      Blockpraktikum Allgemeinmedizin erfolgreich absolvieren zu können?
      • Ausbaufähige grundlegende theoretische Kenntnisse häufiger allgemeinmedizinischer Krankheitsbilder sowie deren Diagnostik und Therapie
      • Ausbaufähige Kompetenz in ärztlicher Gesprächsführung und Anamneseerhebung
      • Ausbaufähige Kenntnisse und Fertigkeiten der körperlichen Untersuchungstechniken
      • Interesse und Lernbereitschaft
      • Selbstkritisches Hinterfragen eigenen Handelns
      • Soziale Kompetenz, Respekt, Höflichkeit
      • Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen im klinischen Studienabschnitt gemäß Studienordnung vom 03.07.2014 (u.a. erfolgreiche Teilnahme am Kurs Allgemeinmedizin)

    • Lernziele
      Was erwarten wir am Ende des Blockpraktikums von den Studierenden?
      Welche Fähigkeiten und Kenntnisse sollen erworben bzw. verbessert werden?

      • Selbstständig Arzt-Patientenkontakte führen
      • Theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in der Hausarztpraxis
      • Fähigkeit zur ärztlichen Gesprächsführung und Anamneseerhebung
      • Fähigkeit zur körperlichen Untersuchung
      • Beratungsanlass und Anliegen des Patienten erkennen
      • Die Arztrolle annehmen (ärztliche Haltung)
      • Strukturiertes Vorgehen und Dokumentation nach dem „SOAP- Schema“ anwenden
      • Engagement zum Lernen und Bearbeiten von Aufgaben der „Checkliste Lernziele“

    • Notenvergabe
      Wie wird der Erfolg bescheinigt?
      Leistungen und Wissen der Studierenden werden am Ende des Praktikums durch die Vergabe von Noten zwischen 1 und 5 beurteilt und gewichtet (siehe „Bewertungsbogen“ und „Erläuterung zur Benotung“).
      Da Studierende mit sehr unterschiedlichem Vorwissen und Können in die Praxen kommen, soll neben den vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten auch deren Verbesserung und die Lernbereitschaft in die Bewertung mit eingehen (s. auch "Lernziele").


      Wann wird eine Leistung mit „nicht ausreichend“ (Note 5) bewertet?

      Welche Knockout-Kriterien gibt es?

      Wenn die Durchschnittsnote „5“ erteilt wird oder eine der folgenden Kernkompetenzen (Knockout-Kriterien*) des Bewertungsbogens mit „nicht ausreichend“ (Note 5) bewertet wird, ist das Praktikum nicht bestanden und muss wiederholt werden:
      1. Der/die Studierende hat sich im Praxisteam gut integriert und aktiv am Praxisablauf teilgenommen

      2. Der/die Studierende war im Umgang mit Patienten/innen empathisch, höflich, respektvoll.

      3. Der/die Studierende kann eine vollständige Anamnese erheben und adäquat ein ärztliches Gespräch führen.

      4. Der/die Studierende kann eine körperliche Untersuchung angemessen und umfassend durchführen.

      5. Der/die Studierende hat bei Fallvorstellungen adäquates Fachwissen gezeigt.


      Für die Teilnahme an diesem Blockpraktikum - als letzte curriculare Studienveranstaltung des Fachbereichs im 6. kl. Sem. verankert - werden die notwendigen Grundlagen vorausgesetzt, um am Ende des Praktikums eine zumindest ausreichende Leistung in der ärztlichen Gesprächsführung/Anamneseerhebung, bei der Durchführung der körperlichen Untersuchung und der Einschätzung des Falles zu erreichen. Wenn entscheidende Grundlagen fehlen, um die nötigen Kompetenzen während des Praktikums zu erlangen oder zu verbessern, muss das Praktikum nach Aufarbeitung der Lücken wiederholt werden. Entsprechendes gilt
      für das Fehlen grundlegender theoretischer Kenntnisse häufiger allgemeinmedizinischer Krankheitsbilder und deren Therapie oder bei nicht tolerierbarem Fehlverhalten gegenüber Patienten, Praxismitarbeitern oder Lehrenden. Beim Beurteilungskriterium „Verhalten“ muss der/die Studierende nach entsprechenden Hinweisen zunächst die Möglichkeit der Korrektur haben.

    • Regelmäßige Teilnahme und Fehlzeiten
      • Erforderliche Teilnahme an allen Teilen des Blockpraktikums: 9 Präsenztage in der Praxis (mit 60 Zeitstunden insgesamt) und Absolvierung des Nachbereitungsseminars am Institut für Allgemeinmedizin (bis auf Weiteres findet das Nachbereitungsseminar allerdings als Videokonferenz statt; Zugangslink erhalten eingeteilte Studierende per E-Mail)
      • Praxisphase: Im nachgewiesenen Krankheitsfall (oder nach vorheriger Vorlage einer anderen Bescheinigung im Institut) ist während der Praxisphase ein Fehltag möglich. Dieser muss so schnell wie möglich in der Praxis und beim Institut gemeldet werden. In jedem Fall (auch leider dem Krankheitsfall!) muss das Fehlen durch eine Äquivalenzleistung kompensiert werden. Diese Äquivalenzleistung besteht aus dem Erstellen von 2 zusätzlichen frei wählbaren SOAP-Schemata (s. Dokument "Äquivalenzleistung" im Anschluss an diesen Text), die im Nachbereitungsseminar (ausschließlich) dem Institut vorgelegt werden (Lehrpraxis ist hierbei nicht involviert). Hinweise zum Ausfüllen des SOAP Bogens finden Sie weiter unten
      • Nachbereitungsseminar: Die Teilnahme am Nachbereitungsseminar ist verpflichtend. Bei nachgewiesenen Ausnahmefällen (Attest oder andere Bescheinigung) ist das Nachbereitungsseminar in Absprache mit dem Institut für Allgemeinmedizin an einem der darauffolgenden Seminartermine nachzuholen
      • Wird die zulässige Fehlzeit überschritten, kann diese ggf. in Absprache mit dem Institut für Allgemeinmedizin nachgeholt werden. Bei unentschuldigtem Fehlen gibt es keine Ausnahmeregelung
      Abweichende Regelung für das Wintersemester 21/22 aufgrund der Pandemielage:
      Sollte bei Studierenden während der Praxiszeit ein Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung bestehen (d.h. nicht ausschließlich Fließschnupfen und/ oder leichter Husten, sondern ein begründeter Verdacht), soll der/ die Studierende sich einer Covid-19-Testung unterziehen und sich in Quarantäne begeben.

      Falls das (negative) Testergebnis erst nach 48 Stunden bekannt wird, sind 2 Fehltage in der Praxis möglich. Das Testergebnis ist schriftlich dem Institut für Allgemeinmedizin vorzulegen, bevor die Praxiszeit wieder aufgenommen werden kann.

      Bei positivem Testergebnis (wünschen wir einen blanden Verlauf!) erfolgt in Absprache mit dem Institut und nach Praxisverfügbarkeit eine zeitnahe Neueinteilung (ggf. kann dabei eine 1:1 Betreuung nicht umgesetzt werden).

      Wenn durch angeordnete Quarantäne die Fehlzeit von 2 Tagen überschritten wird, kann diese in Absprache mit dem Institut für Allgemeinmedizin entweder nachgeholt werden, oder es erfolgt eine zeitnahe Neueinteilung (ggf. kann dabei eine 1:1 Betreuung nicht umgesetzt werden).



    • Ablauf

      • 9 Präsenztage (ganztags) in einer hausärztlich tätigen Praxis im Umfang von insgesamt 60 Zeitstunden; Haus- und Heimbesuche sowie die Bearbeitung der SOAP-Fälle sind Bestandteile der 60 Zeitstunden
      • Nachbereitungsseminar am Institut für Allgemeinmedizin, Haus 10C (ggfs. nicht in Präsenz, sondern als Videokonferenz)