Einige Lehrpraxen liegen außerhalb des Gültigkeitsbereichs
des AStA-Semestertickets. Nach Vorlage der Fahrkarte kann das Institut den
Differenzbetrag (2. Klasse, RE) erstatten. Fahrten mit dem Auto können nicht
erstattet werden (außer bei
Lehrpraxen aus dem Bereich der Landpartie Fulda, der Landpartie
Main-Kinzig-Kreis bzw. der Landpartie Darmstadt-Dieburg, siehe Liste der
Lehrpraxen).