Als Medizinstudierende der Goethe-Universität Frankfurt sind Sie für die Tätigkeiten im Rahmen ihres Hochschulbesuchs bei der Unfallkasse Hessen versichert. Bei Praktika in Hausarztpraxen ist i.d.R. der jeweilige Versicherungsträger der Ausbildungsstätte (in der Regel die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, BGW) zuständig. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach Prüfung des Unfalles die Kosten der Heilbehandlung und erbringt gegebenenfalls Entschädigungen durch Geldleistungen wie Verletztengeld oder Verletztenrente.

Nadelstichverletzungen sind die häufigsten Unfälle von Studierenden in Praxen und kommen auch vereinzelt auch im Rahmen unserer Lehrveranstaltungen vor. Als Nadelstichverletzung bezeichnet man Stich-, Schnitt- oder Kratzverletzungen mit scharfen oder spitzen medizinischen Instrumenten (wie beispielsweise Kanülen), die durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten des Patienten verunreinigt sein können sowie Blutkontakte mit nichtintakter Haut und Schleimhautkontakte (Auge, Mund, Nase). Ein Großteil der Verletzungen geschieht bei der Entsorgung des benutzen Instrumentes. Nach potenziell infektiösen Blutkontakten müssen Sie sofort die Lehrpraxis informieren, damit zunächst Sofortmaßnahmen und dann ggf. die Maßnahmen zur postexpositionellen Prophylaxe schnell eingeleitet werden können.

Dann sollten Sie sich umgehend bei einem D-Arzt vorstellen (Arbeitsunfall). Die Vorstellung bei einem D-Arzt sollte auch erfolgen, wenn Sie z.B. auf dem Weg zur Praxis einen Unfall erleiden. Diese Vorstellung kann bei jedem D-Arzt sein. Bitte bedenken Sie auch, dass Sie zusätzlich den Unfall unverzüglich bei der Universität melden müssen. Das Formblatt für die Unfallanzeige sowie weitere Informationen zur Unfallmeldung finden Sie hier: https://www.uni-frankfurt.de/94431867/Unfallmeldestelle.