Section outline

  • Der Kurs Allgemeinmedizin ist für Medizinstudierende im 3. oder 4. klinischen Semester curricular verankert. Die Studierenden werden vom Institut für Allgemeinmedizin in zwei Kohorten aufgeteilt:
    Die erste Hälfte der Studierenden (ca. 200) wird der 1. Kohorte zugeteilt, welche im 3. klinischen Semester (immer Wintersemester) den Kurs Allgemeinmedizin besucht. Diese Studierenden haben i.d.R. das Blockpraktikum „Innere Medizin“ im 2. klinischen Semester besucht.
    Die zweite Hälfte der Studierenden (ca. 200) wird der 2. Kohorte zugeteilt, welche im 4. klinischen Semester (immer Sommersemester) den Kurs Allgemeinmedizin besucht. Diese Studierenden haben i.d.R. das Blockpraktikum „Innere Medizin“ im 3. klinischen Semester besucht.

    Um bei der Einteilung berücksichtigt zu werden, bedarf es einer Platzreservierung durch die Online-Eintragung. Die endgültige Einteilung wird vom Institut für Allgemeinmedizin vorgenommen und ist verbindlich. Sie kann nicht eigenmächtig, auch nicht durch eine Rücksprache mit den Lehrpraxen, geändert werden. Eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen kann nur bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung erfolgen.

    Die Unterrichtszeit von insgesamt 10,5 Zeitstunden (1 SWS) verteilt sich auf 2,5 Stunden digital angeleitete, vorbereitende Selbstlernphase (hier über die Lernplattform Moodle) und 8 Stunden praktischer Kleingruppenunterricht in einer Hausarztpraxis. Die Gruppengröße beträgt in der Regel 8 bis 10 Studierende pro Praxis. Der praktische Unterricht findet in der Regel entweder an zwei Mittwochnachmittagen oder an einem Samstag (ganztags) statt. Abweichungen hiervon sind möglich.

    • Bevorzugte Einteilung

      Gründe für die bevorzugte Einteilung (nur für Praktika) sind:

      • Körperliche Einschränkungen, die den Besuch bestimmter Unterrichtsorte erfordern
      • Wahrnehmung familiärer Erziehungs-, Pflege,- und Betreuungsaufgaben
      • Wahrnehmung einer Tätigkeit von besonderem öffentlichen Interesse (z.B. Einsätze im Rahmen des Wehrdienstes oder Katastrophenschutz
      • Wahrnehmung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen am Fachbereich, die den Zeitraum der Praktika betreffen


      Ihr Antrag muss spätestens 1 Woche vor der Online-Eintragung schriftlich beim Institut für Allgemeinmedizin, Team Ausbildung, eingehen. Nach der Prüfung werden Sie baldmöglichst über den Beschluss informiert.